Das Tretmobil und die StVO
⦁ Der Mieter* erkennt durch die Übernahme des vermieteten Tretmobils an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
⦁ Das Tretmobil darf nur von den im Vertrag genannten Personen genutzt werden. Es darf nicht für Testzwecke, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
⦁ Der Sitzplatz mit Lenkung und Bremse darf im öffentlichen Straßenverkehr nur von im Vertrag genannten Personen genutzt werden, die älter wie 18 Jahre sind.
⦁ Jede Person (auch kleinere Kinder) müssen einen einzelnen Sitzplatz benutzten, weshalb Kinder auf den Schoß zunehmen etc. nicht gestattet ist. Zum Sitzen und Mitfahren dürfen ausschließlich nur die vier Sitzplätze (pro Tretmobil) genutzt werden.
⦁ Die Sitzplätze bieten die Möglichkeit sich während der Fahrt anzuschnallen. Wir (Tertmobilverleih Klatt) empfehlen jedem, vor allem Kindern, sich während der Fahrt anzuschnallen für Ihre eigene Sicherheit.
⦁ Die Fahrtrichtungsanzeigen (Blinker) sind eine Zusatzhilfe und ersetzen somit nicht die Fahrtrichtungsanzeige durch Handzeichen.
⦁ Zudem ist das Auf- und Abspringen während der Fahrt strengstens untersagt.
⦁ Wären der gesamten Mietzeit gilt ein allgemeines Verbot für den Konsum von alkoholischen Getränken und Rauschmitteln!
⦁ Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass bei der Nutzung im Straßenverkehr die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden.
⦁ Das Tretmobil darf nur auf ausgebauten Wegen/ Straßen benutzt werden.
⦁ Die Benutzung von Bundes/Landes/Kreisstraßen ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen, zudem ist das Befahren einer Fußgängerzone untersagt.
Mietzeit und Wertgegenstände
⦁ Im Zeitraum von April bis Oktober können die Tretmobile gemietet werden.
⦁ Die Tour startet und endet zur gebuchten Uhrzeit. Gruppen, die zu Beginn der gebuchten Zeit nicht da sind, haben keinen Anspruch darauf, dass die verlorene Zeit ,,angehängt“ wird.
⦁ Das Tretmobil steht in der Regel ein paar Minuten früher bereit, so dass die ca. 5min. Einweisung schon vor dem gebuchten Start durchgeführt werden kann.
⦁ Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
⦁ Bei Überziehung der Mietzeit, muss der Mieter jede neu angefangene halbe Stunde nachzahlen, dabei beläuft sich der Betrag für jede überzogene angefangene halbe Stunde auf 15€.
⦁ Der Mieter hat das Tretmobil spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben.
⦁ Jedes Tretmobil ist mit einer abschließbaren Kiste ausgestattet, in die Wertgegenstände abgelegt werden können.
Tretmobilverleih Klatt (Inhaber Jan Klatt) übernimmt keine Haftung bei verlorenen Gegenständen, dies gilt auch für Wertgegenstände in der Box. Des Weiteren wird keine Haftung für beschädigte Kleidung und/oder Gegenstände durch die Tretmobile übernommen.
⦁ Achten Sie insbesondere darauf, dass Ihre Geldbörsen und Mobiltelefone nicht aus den Gesäßtaschen der Hosen fallen können.
Pflichten des Mieters
⦁ Der Mieter muss mindestens 18 Jahre sein.
⦁ Der Mieter verpflichtet sich, dass Tretmobil pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Für Diebstahl des Tretmobils haftet der Mieter. Er verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Tretmobils dem Vermieter mitzuteilen.
⦁ Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Tretmobils aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
⦁ Die Benutzung des Tretmobils erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr!
⦁ Der Mieter verpflichtet sich, Mitfahrer darauf hinzuweisen, dass die Benutzung ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt.
Tageskarten und Gutscheine
- Mit dem Erwerb einer Tageskarte, kann man das Tretmobil an dem gebuchten Tag im Zeitraum von 9 Uhr bis 19 Uhr nutzen.
- Sollte der Mieter nach 9 Uhr das Tretmobil abholen oder es vor 19 Uhr zurückbringen, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Voll-/Teilerstattung.
- Die Tageskarte kann für ein oder mehrere Tretmobile ausgestellt werden.
- Der Gutscheinwert wird bei Bezahlung vor Ort verrechnet.
- Der Gutschein ist mit dem Ausstellungsdatum 4 Jahre Gültig.
- Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen.
- Tretmobilverleih Klatt kann nicht gewährleisten, dass Tageskarten immer verfügbar sind, weshalb Tageskarten über das Kontakt und Fragen Formular auf der Internetseite angefragt werden müssen.
Haftung
⦁ Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Mieter hat das Tretmobil in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für schuldhafte und fahrlässige Beschädigung des Tretmobils und für Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzten. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit.
Reparatur
⦁ Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Die Reparaturkosten für Reifenpannen, sofern diese nicht auf Materialfehler beruhen, trägt der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Tretmobil in einem Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaigen
Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaigen beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Müllaufkommen
⦁ Bitte verwenden Sie für Ihren Müll und die Zigarettenkippen entsprechende Mülleimer bzw. Aschenbecher.
⦁ Das achtlose Wegwerfen von Abfall jeglicher Art auf die Straße, etc. oder auch Spucken ist eine Ordnungswidrigkeit und deshalb auf dem Tretmobil verboten.
Persönliche Daten
⦁ Ihre Daten, welche Sie an uns übermitteln werden natürlich vertraulich behandelt.
⦁ Und werden auch nicht an Dritte weitergeleitet
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d), sowie der Mehrzahl verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter und für alle Personengruppen (Mitfahrer).